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AGB für Teampartner der 2joy innovations GmbH

1. Gegenstand der Geschäftstätigkeit Das Network-Marketing-System 2joy ist ein Projekt der 2joy innovations GmbH. Dieses System ermöglicht dem Teampartner, durch Verkaufsempfehlungen und Vermarktungsaktivitäten für verschiedene Produkte verschieden hohe gestaffelte Verkaufsprovision zu erhalten. Hierzu muss der Teampartner die Produkte von 2joy innovations nicht kaufen! Alle Produkte werden nur über die autorisierten 2joy-Teampartner-Homepages angeboten werden. Die 2joy innovations GmbH kommt nicht für die Kosten auf, die ein Teampartner durch seine selbständige Arbeit produziert. Der Teampartner ist kein Vertreter, Angestellter oder Handelsvertreter der 2joy innovations GmbH. Für Marketingaktivitäten wird dem Teampartner eine 2joy Homepage mit einer individualisierten Subdomain zur Verfügung gestellt. Der Teampartner erklärt sich damit einverstanden, das sein Vor- und Zuname, Strasse, PLZ, Ort und Telefon im Impressum seiner Teampartner-Homepage genannt werden.

2. Netzausfall und Zugriff Die 2joy innovations GmbH garantiert nicht für den jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb der Internetseiten. Für unvorhersehbare Zwischenfälle kann der Teampartner keine Ansprüche geltend machen.

3. Verantwortlich für die Inhalte Für Inhalte und Darstellungen der Teampartner-Homepage ist die 2joy innovations GmbH verantwortlich.

4. Provisionsabrechnung Die Berechnung stützt sich auf den jeweils gültigen Marketingplan und Provisionslisten.Voraussetzung ist, dass bis zum 30. des Monats eine Mindestauszahlung in Höhe von Euro 50,00 erreicht wird. Es werden ausschließlich Provisions-Zahlungen für generierte und durch Kunden bezahlte Umsätze ausbezahlt. Die Provison gilt erst dann als verdient, sofern der Verkauf endgültig mit dem Kunden zustande gekommen ist und er nicht von einem etwaigen Rückgaberecht oder Widerruf gebrauch gemacht hat. Auszahlungen von Provisionen sind davon abhängig, ob die Rechnungen bezahlt werden.Verschieben sich Zahlungseingänge, so verschieben sich die Auszahlungsszeitpunkte der Provisionen, die per Überweisung bezahlt werden.

5. Auszahlung von Provisionen Provisionen werden ab einem kumulierten Betrag von 50,00 Euro (netto), monatlich bis zum 25. und rückwirkend für den vorhergegangenen Monat ausbezahlt. Auszahlungsbeträge unter 50,00 € werden so lange angespart, bis der Betrag erreicht ist. Sollten Geldtransfergebühren den üblichen Rahmen für vergleichbare Leistungen innerhalb Deutschlands überschreiten, werden diese Gebühren von den etwaig entstehenden Provisionen in Abzug gebracht. Geldtransfergebühren für Zahlungen ausserhalb Deutschlands werden in jedem Falle von den etwaig entstehenden Provisionen des Teampartners in Abzug gebracht. Sofern Provisionen anfallen, die aus Produktverkäufen resultieren, welche über den zur Verfügung gestellten Kreditkarten-Account abgerechnet bzw. bezahlt werden, trägt der Teampartner bezogen auf seine Teilprovision, die anteiligen Disagio-Kosten des Kreditkarten-Unternehmens. Vor der ersten Provisionsauszahlung benötigt die 2joy innovations GmbH vom Teampartner Angaben, ob die Provision mit oder ohne MWST ausbezahlt werden soll. Die MWST kann nur an diejenigen Teampartner ausbezahlt werden, die gegenüber der 2joy innovations GmbH ihre Steuernummer nachweisen, unter der ein Teampartner oder sein Gewerbe beim Finanzamt geführt wird. Es werden nur dann Provisionen ausbezahlt, wenn diese stornofrei dem Konto der 2joy innovations GmbH zugeführt wurden.

6. Teampartnerschaft Die Partnerschaft entsteht durch die Online Registrierung. Die Teampartnerschaft besteht auf unbestimmte Zeit. Die 2joy innovations GmbH behält sich das Recht vor, Partner-Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

7. Teampartnerschaft und Kündigung Die Teampartnerschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Die Partnerschaft kann vom Teampartner jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die 2joy innovations GmbH verzichtet auf das Recht der Kündigung, vorausgesetzt, der Teampartner hält sich an die AGB. Wenn der Teampartner gegen die AGB grob verstösst, kann die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen, durch die 2joy innovations GmbH gekündigt werden. Will der Teampartner aus der Datenbank gelöscht werden (Datensatz-Löschung), muss diese Mitteilung schriftlich, zumindest per Email, erfolgen. Mit Löschung des Datensatzes erlischt auch der Anspruch auf zukünftige Provisionsauszahlungen.

8. Haftung Die 2joy innovations GmbH gibt keine Garantie auf womöglich zu erwartende Gewinne, Einkommen oder Verdienste. Etwaige angegebenen Beispiele dienen lediglich der Illustration bzw. zum besseren Verständnis.

9. Spam- und Serienmails, Rundfaxe Werbung für 2joy durch Spam & Serien-mails/ Rundfaxe ist untersagt. Teampartner verpflichten sich, keinen Spam zu verbreiten. Hierzu zählen insbesondere das Versenden von Werbemails, die der Empfänger nicht wünscht, das unerwünschte Versenden von Emails ohne persönliche Anrede oder ohne früheren Kontakt-Bezug zum Empfänger, das Versenden von Emails mit manipulierten oder falschen Absenderdaten. Teampartner, die nachweislich Spam verbreiten, können mit einen Kosten-Aufwandsersatz von bis zu 2.000 Euro belegt werden, unabhängig etwaig weiterer Schadensersatzansprüche durch die Beschwerdeführer. Darüber hinaus kann dem verursachenden Teampartner ohne vorherige Abmahnung fristlos der Partner-Account gekündigt werden. Damit verfallen Provisionsansprüche und etwaige Downlines. Verstöße gegen Punkt 10 können mit der angehängten Spam Mail (incl. komplettem Header) an spam@2joy.com gemeldet werden.

10. Weitergabe von Daten Der Teampartner erklärt sich damit einverstanden, dass einige seiner Daten an andere Teampartner innerhalb des Programms 2joy weitergegeben werden. Dies trifft dann zu, wenn sich ein Teampartner über die Partner-Homepage eines bestehenden Teampartners anmeldet. In diesem Fall erhält der bestehende Teampartner die Email-Adresse und einige Daten des neuen Teampartners genannt, z. B. Vorname, Name, Datum der Anmeldung, Username, Email-Adresse und Telefonnummern.

11. Änderungen Die 2joy innovations GmbH behält sich das Recht auf Änderungen hinsichtlich der AGB, sowie des Marketing- und Auszahlungsplanes vor. Werden die AGB geändert, wird der Teampartner per Email über die Änderungen informiert. Sollte der Teampartner den geänderten AGB nicht innerhalb von 7 Tagen widersprechen, gelten diese vom Teampartner als akzeptiert. Werden die geänderten AGB vom Teampartner nicht akzeptiert, erlischt die Teampartnerschaft mit einer Frist von 7 Tagen.

12. Die Anmeldung Die Anmeldung ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Jeder Teampartner kann sich nur einmal mit seinen persönlichen Daten anmelden. Mehrere Anmeldungen eines Teampartners in Reihe sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen berechtigen zur sofortigen Kündigung und Löschung des Partners. Der Teampartner ist dafür verantwortlich, dass sein Email-Account ab dem Zeitpunkt der Anmeldung erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung ein Empfang von Email-Nachrichten verhindert ist.

13. Kaufmännische Pflichten des Partners Der Teampartner ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben und in eigener Verantwortung sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen - insbesondere steuer,- datenschutz,- und gewerberechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er verpflichtet sich dazu, sämtliche zum Betrieb des Gewerbes erforderlichen Genehmigungen auf seinen Namen einzuholen.

14. Copyright und Nutzungsrecht Selbst entworfene Arbeitsunterlagen, die in der Öffentlichkeit (z.B. beim Verkauf) benutzt werden und Werbemaßnahmen in denen der Name 2joy innovations oder eines ihrer Warenzeichen erscheint, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der 2joy innovations GmbH. Zuwiederhandlungen führen zu einer Vertragsstrafe von bis zu 10000 EUR und zur fristlosen Kündigung des Teampartners durch die 2joy innovations GmbH. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich die 2joy innovations GmbH ausdrücklich vor.

15. Organisationschutz Für die Dauer des Vertrages und 6 Monate darüber hinaus gilt folgender Organisationsschutz. Der Teampartner unterlässt, sofern im konkreten Einzelfall zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart worden ist, jegliche Form des direkten oder indirekten Ausspannens oder Abwerbens von Teampartnern der 2joy innovations GmbH. Scheidet ein Teampartner egal aus welchen Gründen aus, tritt an seine Stelle der übergeordnete Teampartner.

16. Prelaunch Während der Prelauch-Phase bis zum offizellen Vertriebsstart von 2joy innovations erhält der Teampartner seine Partnerseite kostenfrei zur Nutzung. Er kann somit frei das System testen und darüber entscheiden ob er langfristig Partner von 2joy innovations sein will. Erst nach offiziellem Vertriebsstart von 2joy innovations entstehen Kosten für die einmalige Start-Lizensgebühr. Nach offizellem Vertriebsstart und bei Nichtzahlung der Start-Lizensgebühr erlischt dieser Vertrag, ohne das es einer besonderen Kündigung bedarf. Die Partnerwebsite wird in dem Fall gelöscht und an die Stelle des Partners tritt sein übergeordneter Partner.

17. Jahres-Lizenzgebühr Der Teampartner zahlt einmal jährlich eine Jahres-Lizenzgebühr in Höhe von 30 EUR (inkl. MwST.) Die Jahreslizenzgebühr dient zur paschalen Abdeckung der mit der Ausführung des Vertrages entstehenden Verwaltungskosten, sowie der Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung des Teampartner-Homepage-Systems. Der Teampartner erhält zur Zahlung eine gesonderte Aufforderung per Email. Bei Nichtzahlung der Jahres-Lizenzgebühr erlischt dieser Vertrag, ohne das es einer besonderen Kündigung bedarf. Die Partnerwebsite wird in dem Fall gelöscht und an die Stelle des Partners tritt sein übergeordneter Partner.

18. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der 2joy innovations GmbH.

19. Widerrufsrecht Der Teampartner hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung per schriftlicher Mitteilung an die der 2joy innovations GmbH zu widerrufen.

20. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Teampartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommen.

22. Anerkennung der AGB Durch das Absenden der Registrierung erkennt der Teampartner die AGB als bindend an, auch ohne Unterschrift.

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